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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht


Allgemeine Informationen

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

 

Stand 06.04.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt

 

Herr Günter Stephan
Raum 108
Telefon (08573) 9609-18