Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren


Allgemeine Informationen

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Beschreibung

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Verwandte Themen

 

Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Finanzverwaltung

 

Herr Johann Wagmann
Raum 101
Telefon (08573) 9609-0