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Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren


Allgemeine Informationen

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

 


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt