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Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen über die Zuweisungen an Gemeinden


Allgemeine Informationen

Gemeinden erhalten Zuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz um besondere Belastungen auszugleichen.

Beschreibung

Im Bayerischen Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG) ist geregelt, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt sind und wie die vom Freistaat zur Verfügung gestellten Mittel verteilt werden.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen" unter "Verwandte Themen".

 

Stand 29.01.2019
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Finanzverwaltung

 

Herr Manfred Loher
Raum 104
Telefon (08573) 9609-20