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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses


Allgemeine Informationen

Landkreise und/oder Gemeinden können den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Beschreibung

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

 

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

 

Stand 25.10.2018
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt