Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 für die Verwaltungsgemeinschaft Ering
Die Haushaltssatzung ist nach erneuter Ausfertigung amtlich bekannt zu machen (Art. 10 Abs. 1 VGemO).
Sie ist auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft zugänglich zu machen (Art. 10 Abs. 2 VGemO,
Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 27a BayVwVfG).
Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2025 der VG Ering sowie die Haushaltssatzung u. Haushaltsplan 2025 der VG Ering
stehen Ihnen zum Download bereit.
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