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Abgabe von FFP2-Schutzmasken an pflegende Angehörige

Die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für die pflegenden Angehörigen kostenfrei zur Verfügung gestellten FFP2-Schutzmasken sind zwischenzeitlich im Rathaus Ering eingetroffen.

 

Grundsätzlich stehen jeweils drei Schutzmasken für die pflegenden Angehörigen zur Verfügung

 

Die Übermittlung soll in erster Linie kontaktfrei erfolgen.

 

Voraussetzung ist, dass ein entsprechendes Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung vorgelegt wird.

 

Die Gemeinde Ering bittet die pflegenden Angehörigen darum, das o. g. Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades sowie Name und Anschrift der Hauptpflegeperson unter dem Betreff "Antrag auf FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige" per E-Mail an oder per Post an die Anschrift "Gemeinde Ering, Paul-Sporrer-Straße 7, 94140 Ering" zu senden.

 

Im nächsten Schritt wird das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen geprüft und die Masken werden - ggf. und insbesondere solange der Vorrat reicht - kontaktfrei übermittelt.

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Veröffentlichung

Di, 26. Januar 2021

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