Kanalgebühren für Poolbefüllung
In der letzten Gemeinderat-Sitzung am 27.09.2018 wurde der Erlass von Kanalgebühren auf Poolwasserbefüllungen behandelt:
Es handelt sich nach der üblichen Begriffsbestimmung um Schmutzwasser und unterliegt daher dem Benutzungszwang, wonach von angeschlossenen Grundstücken im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einzuleiten ist. Schmutzwassermengen, die einzuleiten sind, können jedoch nicht als Abzugsmengen in Ansatz gebracht werden.
Ein Abzug der Poolwassermenge bzw. eine Erstattung der Kanalgebühren auf diese Mengen Wasser erfolgt ab 01.01.2019 nicht mehr.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 29.10.2026, um 19:00 Uhr
Do, 22. Oktober 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, den 29.10.2026, um 19:00 Uhr findet im ...
Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern
Mo, 28. September 2026
A 94, 4-streifiger Neubau zwischen Prienbach-Ost und Kühstein A 94 München - Pocking (A 3); ...