Härtefall-Hilfen vom Bund
Wir informieren, dass es vom Bund Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger gibt.
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern z.B. Heizöl, Pellets und Flüssiggas gegeben. Der Bund hat daraufhin einen Härtefallfonds für Privathaushalte in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zu Verfügung.
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