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Kindertageseinrichtungen; Informationen


Allgemeine Informationen

Beschreibung

In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime. Wegen Unfallversicherungsschutz siehe Unfallversicherung.

 

Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind in erster Linie die Kommunen zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt diese durch die Gewährung von Zuschüssen. Kindertageseinrichtungen tragen erheblich zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Verwirklichung von Bildungs- und Lebenschancen der Kinder bei. Eine weitere familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

 

Gemeinden, Träger der Kindertageseinrichtungen (z.B. Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Elterninitiativen, freie Träger), Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

 

 

Stand 23.04.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt

 

Herr Johann Wagmann
Raum 101
Telefon (08573) 9609-0