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3. Förderverfahren

Teilnahme am Bay. Förderprogramm 2012 / 2018 zum Ausbau der Breitbandversorgung


Interkommunale Zusammenarbeit

Die Kommunen Ering und Stubenberg haben für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kommunen zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.

 

1. Markterkundungsverfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2MBit/s im Upload.

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Ering im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

 

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 28.02.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

2. Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Ering hat vom 17.01.2018 bis 28.02.2018 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.

 

Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:

3. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Veröffentlicht am 14.01.2020:

 

Das Auswahlverfahren wird auf Grund der Überschreitung der maximal möglichen Deckungslücke aufgehoben sowie das Förderverfahren abgebrochen.

 

Die Gemeinde Ering führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern“ durch.

 

Frist zur Angebotsabgabe: 28.03.2019, 15.00 Uhr

1. Fristverlängerung (veröffentlicht am 14.02.2019)        

2. Fristverlängerung (veröffentlicht am 17.05.2019)        

3. Fristverlängerung (veröffentlicht am 16.07.2019)

 

Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 29.08.2019, 12.00 Uhr verlängert.

 

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt: