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Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung


Allgemeine Informationen

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

 

Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt