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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 für die Verwaltungsgemeinschaft Ering

Die Haushaltssatzung ist nach erneuter Ausfertigung amtlich bekannt zu machen (Art. 10 Abs. 1 VGemO).

Sie ist auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft zugänglich zu machen (Art. 10 Abs. 2 VGemO,

Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 27a BayVwVfG).

 

Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2025 der VG Ering sowie die Haushaltssatzung u. Haushaltsplan 2025 der VG Ering

stehen Ihnen zum Download bereit.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 07. Mai 2025

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